Zahn
abgebrochen - ist eine Wurzelbehandlung notwendig?
Bei den Zahnfrakturen muss unterschieden werden zwischen Frakturen,
bei denen das Zahnmark (Blutgefäße und Nerven) freiliegt und dort
wo es nicht freiliegt.
Wenn es sich beispielsweise nur um einen Schmelzsprung handelt,
wo im Zahnschmelz nur ein Sprung ist, ist die Wurzelbehandlung
nicht notwendig, eine Fluoridierung reicht aus.
Ist das Zahnbein auch betroffen und der Nerv liegt frei, muss
die Wurzelbehandlung durchgeführt werden, da es dort zu einer
bakteriellen Besiedelung kommen wird, die eine Entzündung verursacht.
Bei gravierenden Frakturen, zb Längstfraktur des Zahnes oder Querfraktur
im mittleren Drittel der Zahnwurzel ist auch eine Wurzelbehandlung
nicht möglich und es ist die Extraktion des Zahnes indiziert. |